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Wann sind Sponsoring–Ausgaben steuerlich abzugsfähig?

Das Bundesfinanzministerium hat sich 1997 erneut mit der Frage beschäftigt, wann Sponsoring-Leistungen steuerlich abzugsfähig sind.

Aufwendungen des Sponsors sind Betriebsausgaben, wenn der Sponsor …

  • wirtschaftliche Vorteile für sein Unternehmen erstrebt:
    Dies ist durch eine Werbemaßnahme vor einem solch interessierten Publikum natürlich gegeben.
  • für Produkte seines Unternehmens werben will:
    Dies ist logisch, da kein Sponsor für die Produkte der Konkurrenz wirbt.

Das ist insbesondere der Fall, wenn der Empfänger der Leistungen auf das Unternehmen oder auf Produkte des Sponsors hinweist (z.B. Aufkleberwerbung, Aufnäherwerbung, Internetwerbung, …). Die Berichterstattung in Zeitungen, Rundfunk oder Fernsehen kann einen wirtschaftlichen Vorteil des Sponsors begründen. Wirtschaftliche Vorteile für das Unternehmen des Sponsors können auch dadurch erreicht werden, dass der Sponsor durch Verwendung des Namens, von Emblemen oder Logos öffentlichkeitswirksam auf seine Leistungen aufmerksam macht.
(Auszüge aus dem Urteil IV B2 – 118/97, BStB1 1997 I, 726)

Der Bundesfinanzhof hat den Motorsport am 29.10.1997 (I.R. 13/97) als voll förderfähig gesprochen.

Es muss keine thematische Verbindung zwischen dem Unterstützten und dem Sponsor bestehen. Aufwendungen des Sponsors sind im vollen Umfang abziehbare Betriebsausgaben, wenn der Sponsor durch seine Leistungen wirtschaftliche Vorteile für sein Unternehmen erstrebt. Dies ist auf jeden Fall gegeben, da jedes Unternehmen wirtschaftliche Vorteile und Steigerungen anstrebt. Eines der effektivsten Möglichkeiten ist der Motorsport, dieser wird laut einer Studie von Sport und Markt an zweiter Stelle des Sportsponsorings genutzt. Und ist für seine hohe Effizienz bekannt.

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